Wissenswertes zum Thema Abluftsteuerungen
Sicherheitseinrichtungen unterliegen der Bauordnung und sind nur zulässig, wenn sie das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) tragen!
Quelle: Landesbauordnung § 20 Bauprodukte (1)
Achten Sie beim Kauf auf die DIBt-Zulassung!
Ihre Abluftsteuerung (Fensterkontaktschalter) sollte unbedingt mit einer DIBt-Zulassung versehen sein, damit Sie sicher gehen können, die größtmögliche Sicherheit zu erhalten. Auch wird Ihr Schornsteinfeger auf diese Prüfung achten, wenn er ein solches System empfiehlt.