Mit 37 Millionen Euro will der Freistaat für Frischluft in den Klassenzimmern sorgen. Er unterstützt den Kauf von CO2-Ampeln und Luftreinigungsgeräten – letzteres allerdings nur unter sehr speziellen Voraussetzungen.
München/Stephanskirchen – Die Otfried-Preußler-Grundschule in Stephanskirchen (Kreis Rosenheim) ist Vorreiter: In dieser Woche präsentierten Petra und Wolfgang Schabus, Geschäftsführer eines Elektrotechnik-Unternehmens in der Gemeinde, auf dem Schulhof eine selbst entwickelte Kohlendioxid-Ampel. Sie springt bei einer Konzentration von mehr als 1000 ppm (parts per million, deutsch Teilchen pro einer Million) auf gelb und bei 2000 ppm auf rot – spätestens dann muss gelüftet werden, bis die Ampel wieder grün leuchtet. „Es ist eine optische Erinnerung“, sagt Petra Schabus. Die Ampel wird von der Firma seit 2009 verkauft, bis jetzt primär an Unternehmen. Nun dürfte es einen neuen Absatzmarkt geben: Schulen. Die heimische Grundschule hat schon zugeschlagen – sie orderte 30 Geräte (Stückpreis 345 Euro).
Ab jetzt können die Gemeinden Anträge auf Kostenerstattung für Investitionen zum „infektionsschutzgerechten Lüften“ bei den Bezirksregierungen stellen – die Richtlinie wurde gestern verschickt und liegt auch dem „Münchner Merkur“ vor. Demnach wird der Kauf einer CO2-Ampel mit 7,27 Euro je Schüler bezuschusst. Auch Luftreinigungsgeräte werden gefördert – mit einem Höchstbetrag von 3500 Euro je Raum.
Neubiberg investiert 100 000 Euro
Der Bedarf dürfte groß sein. In etlichen Gemeinden wurde bereits über solche Geräten diskutiert. Neubiberg zum Beispiel will für Luftreinigungsgeräten in seinen beiden Grundschulen 100 000 Euro ausgeben. Im Gemeinderat hatte Christian Kähler von der Universität der Bundeswehr seine Forschungen zur Raumluftfilterung vorgestellt und den Kauf solcher Geräte empfohlen. In Otterfing (Kreis Miesbach) sollen sechs Kohlendioxidmessgeräte gekauft werden. Der Landkreis plant weitere Käufe, vor einer größeren Bestellung der wesentlich teureren Luftreiniger, die dann auch ausgeschrieben werden müsste, will das Landratsamt aber die Förderrichtlinien prüfen.
Allerdings sind für die finanzielle Förderung der Luftreiniger sehr enge Bedingungen definiert: Luftreinigungsgeräte, so heißt in der Richtlinie, kämen „primär“ für Klassenräume und Lehrerzimmer in Betracht, die „nicht ausreichend im Sinne des Rahmen-Hygieneplans für Schule durch gezieltes Fensteröffnen … gelüftet werden können.“ Räume ohne (oder mit nur sehr kleinen) Fenstern sind in Schulen allerdings selten. Ein Schulexperte zum „Münchner Merkur“: Schon aus Brandschutzgründen – um die Kinder notfalls zu retten – haben die meisten Schulräume doch Fenster. Die Richtlinie sei engstirnig.
- admin
- Oktober 22, 2020
- 5:24 pm